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Jahresabschlussanalyse 9: Analyse sonstiger Jahresabschlussbestandteile und Analyse des Lageberichts
Baetge/Kirsch/Thiele,
Bilanzanalyse, 2. Aufl., Düsseldorf 2004
Brösel, Bilanzanalyse, 16. Aufl., Berlin 2017
Coenenberg/Haller/Schultze,
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 25. Aufl., Stuttgart 2018
Freiberg, Aufgliederung des
Gesamtergebnisses auch im Eigenkapitalspiegel?,
Graumann,
Controlling -
Begriff, Elemente, Methoden und Schnittstellen, 5. Aufl., Herne
2018
Graumann,
Fallstudien
zum Controlling, 4. Aufl., Herne 2019
Graumann,
Wirtschaftliches Prüfungswesen, 5. Aufl., Herne
2017
Graumann, Die Analyse der
Innovationstätigkeit deutscher Automobilhersteller auf dem Markt für
Personenkraftwagen 1975 - 1990, Frankfurt (Main) u. a. 1993
Grottel u. a. (Hrsg.), Beck'scher
Bilanz-Kommentar – Handels- und Steuerbilanz, 11. Aufl., München
2018
Kessler/Leinen/Strickmann,
Handbuch BilMoG, Freiburg 2009
Kirsch, Segmentbezogene
Jahresabschlussanalyse nach
IFRS 8, PIR 2007,
S. 61 ff.
Küting/Weber, Die Bilanzanalyse,
11. Aufl., Stuttgart 2015
Lüdenbach/Freiberg, Die
Regelungen des BilRUG im Jahresabschluss,
StuB 2015, S. 563 ff.
Peemöller, Bilanzanalyse und
Bilanzpolitik, 3. Aufl., Wiesbaden 2003
Rogler, Segmentberichterstattung
nach
IFRS 8 im Fokus von
Bilanzanalyse und Bilanzpolitik,
KoR
2009, S. 576 ff.
Zwirner, Das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist da,
StuB 2015,
Beilage zu Heft 21, S. 1 ff.
Zwirner/Boecker, BilRUG - Die
wichtigsten Fragen: Anhang und Lagebericht, BC 2016, S. 363 ff.
In zwölf Grundlagen-Beiträgen werden anhand eines durchgängigen Fallbeispiels Ideen, Methoden, praktische Umsetzung sowie die besonders wichtige Interpretation der Kennzahlen praxisnah erläutert.
1. Analyse sonstiger Jahresabschlussbestandteile
1.1 Segmentberichterstattung
1.1.1 Grundlagen
699Nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB können die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft i. S. des § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB gestattet, auch den Konzernabschluss um eine Segmentberichterstattung zu erweitern. Folglich besteht für Unternehmen jeglicher Rechtsform keine gesetzliche Verpflichtung zum Ausweis einer Segmentberichterstattung.
700Lediglich sind im Anhang die Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten aufzugliedern, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Erzeugnissen und/oder typischen Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden (§ 285 Nr. 4 HGB).
Dennoch ist der Ausweis von umfassenden Segmentberichterstattungen in den Anhängen deutscher Jahres- und Konzernabschlüsse weit verbreitet.
701Einzelfragen der Aufstellung von Segmentberichten für Zwecke des Konzernabschlusses regelt der Deutsche Rechnungslegungsstandard 3 (DRS 3) in der vom BMJ bekannt gemachten Fassung. Ziel der Segmentberichterstattung ist es demnach, den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage und damit in die Chancen und Risiken auf Basis der einzelnen Geschäftsfelder zu verbessern. Die Segmentierung hat unter Berücksichtigung der operativen Geschäftseinheiten eines Unternehmens zu erfolgen, welche sich aus der internen Organisations- und Berichtsstruktur ergeben.
In Kapitel IV wurde bereits auf Definitionen und Angabepflichten in Zusammenhang mit der Segmentberichterstattung eingegangen. Pflichtangaben bilden demnach pro anzugebendem Segment die Umsatzerlöse, Ergebnisse einschließlich der darin enthaltenen Abschreibungen, andere nicht zahlungswirksame Posten, das Beteiligungsergebnis, die Buchwerte des zuordenbaren Vermögens einschließlich der Beteiligungen, Investitionen in das langfristige Vermögen sowie zuordenbare Schulden. Die Angabe des Cashflows wird empfohlen.
702Das Segmentergebnis ist im DRS 3 nicht explizit definiert, nach h. M. wird hierunter das Jahresergebnis nach Steuern verstanden.
703Segmentvermögen ist Anlage- und Umlaufvermögen einschließlich der Beteiligungen. Wird ein Vermögensgegenstand von mehreren Segmenten genutzt, ist dieser sachgerecht auf die Nutzersegmente aufzuschlüsseln. Geeignete Schlüsselgrößen sind z. B. die Nutzfläche oder die produzierten Einheiten. Segmentschulden sind die Finanzschulden sowie die dem working capital zuzurechnenden Schulden des Segments gleich welcher Fristigkeit.
704Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden verbreitet sog. pro forma-Kennzahlen, insbesondere EBIT und EBITDA, angegeben, auch wenn keine solche Berichtspflicht besteht.
Zu den pro forma-Kennzahlen, insbesondere EBIT und EBITDA, vgl. schon Kapitel III.
1.1.2 Ableitung von Kennzahlen
705Die anzugebenden Beträge einschließlich der pro forma-Kennzahlen lassen die Berechnung zahlreicher Segmentkennzahlen zu, wie z. B.
operative Segment-Umsatzrendite mit dem EBIT als Zählergröße,
Segment-Gesamtkapitalrendite = Segment-EBIT / Segmentvermögen · 100 %,
Segment-Cashflowquote = Segment-Cashflow / Segmentumsatz · 100 %.
706Der Segment-Cashflow lässt sich – wenn keine explizite Angabe erfolgt – häufig indirekt auf Basis der Angaben Segmentergebnis, Segmentabschreibungen sowie der sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen des Segments additiv berechnen.
Wie schon zuvor dargestellt, vermindern die mit BilRUG in Kraft getretene Erweiterung der Definition der Umsatzerlöse sowie der Verzicht auf den separaten Ausweis des außerordentlichen Ergebnisses in der GuV die Höhe des EBIT und EBITDA tendenziell. Deshalb werden auch auf diesen Kennzahlen basierende Rentabilitäten cet. par. geringer ausgewiesen.
Die Umsatzrentabilität wird sich dabei deutlich vermindern, da zusätzlich die Bezugsgröße im Nenner zunimmt. Die Gesamtkapitalrentabilität wird sich nur aufgrund des sinkenden Zählers vermindern. Die Eigenkapitalrentabilität wird im Wesentlichen von den Neuregelungen des BilRUG unbeeinflusst bleiben.
707Auf dieser Basis können weitere Kennzahlen wie folgt ermittelt werden:
die Segment-Investitionsquote als Quotient aus Segment-Investitionen und Segment-Vermögen,
die Segment-Wachstumsquote als Quotient aus Segment-Investitionen und Segment-Abschreibungen,
die Segment-Investitionsdeckung als Quotient aus Segment-Cashflow und Segment-Investitionen,
die Segment-Entschuldungsdauer als Quotient aus Segmentschulden und Segment-Cashflow,
der Segment-Free Cashflow als Saldo von Segment-Cashflow und Investitionen.
708Nach Kirsch lassen sich auf Basis der obligatorischen Segmentangaben folgende Kennzahlen bilden und zu einem Kennzahlensystem verdichten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kennzahltyp | Kennzahlendefinition | |
Rentabilitätskennzahlen (alternativ auf Basis des Cash- flows anstelle des Ergebnisses) | Umsatzrentabilität | Segmentergebnis / Segmenterlöse · 100 % |
Gesamtkapitalrentabilität | Segmentergebnis / Segmentvermögen zu
Buchwerten · 100 % | |
Eigenkapitalrentabilität | Segmentergebnis / (Segmentvermögen - Segment- schulden) · 100 % | |
Beteiligungsrentabilität | Beteiligungsergebnis / Beteiligungen zu Buchwerten · 100 % | |
Produktivitätskennzahlen | Kapitalumschlag | Segmenterlöse / Segmentvermögen zu
Buchwerten |
Mitarbeiterproduktivität | Segmenterlöse / Anzahl Mitarbeiter | |
Finanzierungskennzahlen | Investitionsquote | Segmentinvestitionen / Segmentvermögen zu Buch- werten · 100 % |
Innenfinanzierungsgrad | Segmentinvestitionen / Segmentcashflow · 100 % |
Zu den aus den Kennzahlen abzuleitenden Aussagen vgl. die vorstehenden Kapitel V bis VII.
709Die Daten der Segmentberichterstattung können in zweifacher Hinsicht aufbereitet und interpretiert werden:
im Zeitvergleich als Wachstumsrate zu den Vorjahreswerten,
im Segmentvergleich durch Indizierung der Summe aller angegebenen Segmente auf 100 % und Analyse der jeweiligen Segmentanteile.