RL 2011/83/EU Artikel 12
Kapitel 3: Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 12 Wirkungen des Widerrufs
Mit der Ausübung des Widerrufsrechts enden die Verpflichtungen der Vertragsparteien
zur Erfüllung des Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags oder
zum Abschluss des Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags, sofern der Verbraucher dazu ein Angebot abgegeben hat.
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WAAAF-68270