keine verfassungswidrige Rückwirkung der Neufassung des § 27 Abs. 1 KStG durch das SEStEG
Leitsatz
1. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den
zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt. Unterjährige Zugänge
zum steuerlichen Einlagekonto stehen damit nicht für Leistungen (hier: Ausschüttungen) im gleichen Jahr zur Verfügung.
2. § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG i.d.F. des SEStEG widerspricht für das Jahr 2006 nicht dem verfassungsrechtlich gewährten Vertrauensschutzgebot
und damit auch nicht dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG.
3. Mit der Gesetzesänderung durch das SEStEG wurde keine rückwirkende Neuregelung geschaffen, sondern eine Klarstellung der
bisherigen Regelung verwirklicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 9 Nr. 51 DStRE 2017 S. 293 Nr. 5 EFG 2016 S. 678 Nr. 8 Ubg 2017 S. 222 Nr. 4 LAAAF-68200
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