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IWB 5/2016 S. 157

Großbritannien | Reverse-Charge-Verfahren für Telekommunikationsleistungen

[i]Reverse-Charge-Verfahren wurde kurzfristig umgesetztBestimmte Telekommunikationsleistungen (besonders Leistungen, mit denen menschliche Sprache sofort oder nur unwesentlich verzögert übertragen wird, sowie damit im Zusammenhang stehende Übertragungen von Bildern, Texten usw.) werden unter einigen weiteren Bedingungen bereits seit dem dem Reverse-Charge-Verfahren unterworfen. Erfasst sollen nur „wholesale supplies“ sein; darunter versteht die britische Finanzverwaltung den Weiterverkauf bei keinem oder nur unwesentlichem Eigenverbrauch. Die Maßnahme dient der Betrugsbekämpfung.

Martin Diemer