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Dänemark | Holdings: Vorsteuerabzug für die Vergangenheit
In [i]EuGH, Urteil vom 16. 7. 2015 - Rs. C-108/14, C-109/14 NWB RAAAE-97099 Anwendung der Grundsätze des , C-109/14, Larentia + Minerva lässt die dänische Finanzverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen den Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen und für bestimmte Allgemeinkosten zu. Die Vorsteuer kann für bis zu zehn zurückliegende Jahre geltend gemacht werden, sofern eine Frist bis zum eingehalten wird. Nach Ablauf dieser Frist gelten die allgemeinen Regeln, die u. a. eine dreijährige Verjährungsfrist vorsehen.