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FG Köln | Anforderungen an Rechnungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Ein Urteil des FG Köln gibt Aufschluss über die Anforderungen an Rechnungen, die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für in der EU ansässige Unternehmer auf elektronischem Wege eingereicht werden. Im Streitfall wiesen die elektronisch eingereichten Rechnungen den Aufdruck „COPY 1“ auf. Das BZSt verweigerte die Vergütung, weil keine eingescannten Originalrechnungen eingereicht worden seien. Das FG Köln gab der Klage dagegen statt: Ob das Originaldokument oder die Kopie herangezogen werde, sei nicht von Bedeutung. In beiden Fällen könne das BZSt das Originaldokument weder (wie bei einer nicht elektronisch übermittelten Rechnung) auf seine Authentizität prüfen noch könne es hieran Markierungen anbringen. Damit könne es die rechtsmissbräuchliche Verwendung einer Originalrechnu...