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FG Köln | Besteuerung von im Ausland ansässigen Künstlern
(1) Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung, wenn der Freistellungsantrag erst nach Zahlung der Vergütung gestellt wurde, das örtlich zuständige Finanzamt bereits die Steuer i. H. von 0 € festgesetzt hat oder der Vergütungsgläubiger bereits eine Erstattung beim örtlich zuständigen Finanzamt erhalten hat. (2) Der Steuerfreiheit nach Abschnitt 10 des Protokolls zum DBA Österreich wegen einer Tätigkeit von Trägerkörperschaften von Orchestern, Theatern, Balletten, die auf Dauer im Wesentlichen ohne Gewinnerzielung tätig sind, erfordert eine S. 155entsprechende Bestätigung der zuständigen Behörde im Ansässigkeitsstaat. Diese Bescheinigung kann durch andere Unterlagen nicht ersetzt werden. (3) Bei gemischten Einkünften eines sog....