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ESMA befürwortet ED/2015/9 und ED/2015/10
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat in ihren Stellungnahmen vom die Änderungen der beiden Entwürfe ED/2015/9 – Transfers of Investment Property sowie ED/2015/10 – Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle ausdrücklich befürwortet. Lediglich ein neues Wahlrecht in IAS 28 (IAS 28.36A), welches durch ED/2015/10 eingeführt wird, müsse in den basis for conclusions näher erläutert werden. Inhaltlich geht es darum, dass eine Nicht-Investmentgesellschaft, die eine Investmentgesellschaft als assoziiertes Unternehmen oder joint venture nach der at-equity-Methode in den Konzernabschluss einbezieht, die durch diese vorgenommene Bewertung von Tochterunternehmen zum fair value beibehalten darf.