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RENO Nr. 3 vom Seite 8

Gerichtsvollziehergebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Die Änderungen in der Gerichtsvollziehervollstreckung durch die Reform der Sachaufklärung haben neue Möglichkeiten für den Gläubiger eröffnet, die aber auch mit ggf. hohen Kosten verbunden sind. Nachfolgend geben wir eine kleine Übersicht über die möglicherweise anfallenden Gerichtsvollziehergebühren.

Grundlagen

Im Rahmen eines Vollstreckungsantrags kann der Gerichtsvollzieher mit verschiedenen Maßnahmen beauftragt werden. Die wichtigsten Aufträge sind in den §§ 755, 802a ZPO i. V. m. §§ 845, 802b, 802c und 802l ZPO geregelt.

Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Die Gerichtsvollzieherkosten für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrags richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG).

Grundsätzlich gilt, dass der Gerichtsvollzieher nur auf einen ausdrücklichen Auftrag des Gläubigers tätig wird.

Beispiel

Gläubiger A ist im Besitz eines vollstreckbaren Titels gegen B über 1.000 €. Er beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft. ...

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