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NWB Nr. 10 vom Seite 692

Nichtberücksichtigung von Anschaffungskosten für verfallene Knock-out-Optionen: Verfassungsbeschwerde eingelegt

Hauke Hagena

BFH: Verfall der Option nicht ausreichend

[i]BFH, Urteil vom 10. 11. 2015 - IX R 20/14 NWB IAAAF-19027 Mit Urteil vom - IX R 20/14 NWB IAAAF-19027 (vorgehend und übereinstimmend: NWB QAAAE-72010) bestätigte der BFH seine eigene (Beschluss vom - IX B 154/10, BStBl 2012 II S. 454) und die Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BStBl 2001 I S. 986), im Rahmen der ehemals privaten Veräußerungsgeschäfte (nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F.) [i]Anschaffungskosten keine Werbungskosten,...Anschaffungskosten für Knock-out-Optionen nur dann als Werbungskosten zuzulassen, wenn innerhalb der Jahresfrist entweder ein Differenzausgleich erfolgte oder ein Basisgeschäft durchgeführt wurde. Ein bloßer Verfall der Optionen binnen Jahresfrist wegen Eintritts eines Knock-out-Kriteriums soll nicht genügen.

BFH und Finanzverwaltung bleiben ihrer restriktiven Linie treu...

[i]... laut FinVerw auch unter dem Regime der AbgeltungsteuerDer BFH blieb damit seiner von Anfang an äußerst restriktiven Linie treu. Nur 2012 öffnete sich das oberste Finanzgericht etwas (, BStBl 2013 II S. 213), als es für „normale“ Optionen in einer überraschenden Volte (vgl. nur Meinert/Helios, DStR 2013 S. 508, 511; s. auch Nacke, KSR 12/2012 S. 5) urteilte, ein wirtschaftlich sinnl...