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LSG Berlin-Brandenburg 27.08.2015 L 2 U 147/13, NWB 10/2016 S. 689

Sozialversicherungsrecht | Kein Unfallversicherungsschutz für Vereinstätigkeiten

Ein Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) eines Vereinsmitglieds anlässlich seiner Vereinstätigkeit ist zwar nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil allein schon die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines versicherungsrelevanten Beschäftigungsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) oder die Stellung „wie“ ein versicherter Beschäftigter (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) ausschließen würde (vgl. NWB SAAAF-04370 zu aktivem Sportler mit Managementaufgaben). Maßgeblich ist dabei vielmehr zwischen jenen Arbeitsleistungen zu unterscheiden, die nur auf Mitgliedspflichten beruhen, und solchen Arbeitsleistungen, die außerhalb dieses Rahmens verrichtet werden. Letzteres ist der Fall, wenn die Verrichtung über das hinausgeht, was die Vereinssatzung, Beschlüsse der Vereinsorgane oder allgemeine Vereinsübung an Arbeitsverpflicht...