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BFH 11.11.2015 I R 57/13, NWB 10/2016 S. 684

Körperschaftsteuer | Schädliche Gesellschafter- Fremdfinanzierung bei Anwendung der sog. Zinsschranke

Bei der Prüfung der 10 %-Grenze, ob zur Anwendung der sog. Zinsschranke eine „schädliche“ Gesellschafter-Fremdfinanzierung i. S. des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i. d. F. des UntStRefG 2008 vorliegt (Rückausnahme zum sog. Eigenkapital- und Konzernvergleich des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG 2002 i. d. F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung), sind nach dem Vergütungen für Fremdkapital der einzelnen qualifiziert beteiligten Gesellschafter nicht zusammenzurechnen (gegen BStBl 2008 I S. 718, Rn. 82 Satz 2).

Anmerkung:

Der I. Senat des BFH hat sich (einmal mehr) auf den klaren Gesetzeswortlaut gestützt. Danach ist gem. § 8a Abs. 3 KStG die sog. Escape-Klausel in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG, wenn das Eigenkapital der Gesellschaft höher als das des Konzerns insgesamt ist, (nur) dann nicht anwendbar, wenn der Zinsaufwand an „einen“ qualifiziert beteil...