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Einkommensteuer | Einkünfte aus einem Termingeschäft bei Verfall einer Aktienoption
Nach dem liegen Einkünfte bei einem Termingeschäft i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BStBl 2012 I S. 953, Rn. 27; und vom , BStBl 2013 I S. 403).
Das Urteil entspricht der Entscheidung IX R 48/14 NWB EAAAF-67949, die am selben Tag ergangen ist. Im vorliegenden Fall ging es um Index-Optionen auf den DAX. Der BFH hat die geltend gemachten Verluste, die durch das Verfallenlassen der Optionen entstanden sind, steuerlich anerkannt.