Gesetze: I BGB § 611 II, 823 I, 844 I, 1922; I BGB § 280 II, 823 I, 844 I, 1922; I BGB § 249 II, 823 I, 844 I, 1922; I BGB § 253 II, 823 I, 844 I, 1922
Leitsatz
Leitsatz:
Bei der Dialyse von Patienten mit Einschränkungen können besondere Maßnahmen - wie beispielsweise die Fixierung des mit der Dialysenadel versehenen Arms - geboten sein, um eine lebensgefährdende Dislokation der Dialysenadel während der Behandlung zu verhindern. In diesem Fall ist der Patient auch darüber aufzuklären, dass es im seltenen Fall einer Dislokation der Dialysenadel zu einem tödlichen Blutverlust kommen kann und dieses Risiko durch eine Fixierung des Arms nahezu ausgeschlossen wird, damit der Patient im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts über eine Einwilligung in die Fixierung entscheiden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAF-67924
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