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LSG Sachsen Urteil v. - 3 AL 51/13

Gesetze: SGB III (in der vom bis zum geltenden Fassung) § 421g Abs. 3 Nr. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anzeige des Gewerbegegenstands "Personalservice" war für den Nachweis der Anzeige des Gewerbegegenstands "Arbeitsvermittlung" als Voraussetzung für einen Zahlungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers aus einem Vermittlungsgutschein ausreichend.

Fundstelle(n):
AAAAF-67907

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