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LSG Hessen Beschluss v. - L 3 SF 7/16 AB

Gesetze: SGG § 60

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Befangenheitsantrag, der erst nach Abschluss des Verfahrens gestellt wird, ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.

2. Ein Befangenheitsantrag ist unzulässig, wenn die Ablehnung des Richters allein damit begründet wird, dieser habe an einem früheren Verfahren mit ungünstigen Ausgang für den Kläger mitgewirkt.

Fundstelle(n):
XAAAF-67892

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