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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 1017/11

Gesetze: AAÜG § 6 Abs. 2

Der Kläger begehrt von der Beklagten zum einen die Aufhebung der Feststellung des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze für die Zeit vom 1. Januar 1978 bis 17. März 1990 sowie zum anderen höhere Regelaltersrente ohne Berücksichtigung von unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze begrenzten Arbeitsentgelten.

Fundstelle(n):
MAAAF-67861

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