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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 14 AL 3/15

Gesetze: SGB III § 4 Abs. 2; SGB III § 93

Leitsatz

Leitsatz:

Der Vorrang der Vermittlung (§ 4 Abs 2 SGB III) als Ermessenserwägung kann zur Ablehnung der Bewilligung eines Gründungszuschusses führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAF-67858

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