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Das Finanzamt verlangt Auskunft – was nun?
Die Entscheidung des X. Senates des BFH vom 29. 7. 15 macht mich nachdenklich (). Der ja für seine fiskalisch orientierten Entscheidungen bekannte X. Senat (siehe Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz) pfiff ein Auskunftsersuchen eines (übereifrigen) Außenprüfers zurück. Dieser hatte bei einer Außenprüfung eine nicht in der Buchhaltung erfasste und damit nicht versteuerte Provisionszahlung gefunden. Deshalb startete er ein Auskunftsersuchen (§ 93 AO) an andere Steuerpflichtige, ohne den betroffenen Steuerpflichtigen zu fragen. Dies geschah nach dem Motto: Wenn bei A die Provisionszahlung nicht versteuert wurde, so dann bestimmt auch nicht bei B. Vorsorglich wies der Prüfer in diesem Anschreiben darauf hin, dass eine Sachaufklärung mit dem Beteiligten nicht möglich sei.
Die angeblich zur Auskunft verpflichtete Firma beantwortete die Frage und teilte mit, dass Provisionszahlungen nicht geleistet wurden. Mit gleicher Post übersandte sie dem Geschäftspartner ein Schreiben und drückte ihr Befremden darüber aus, dass sie Auskunft geben musste. Diese hätte der Steuerpflichtige auch selbst geben können. Auf dies...