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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 3553/13

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

Eine abhängige, sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung kann auch bei einer Vertragsgestaltung vorliegen, bei der es weitgehend dem Beschäftigten überlassen bleibt, ob er einen Auftrag annnimmt oder ablehnt (Abruf- oder Aushilfsbeschäftigungsverhältnisse). Derartige auf den jeweiligen Einsatz bezogene Vertragskonstruktionen sind arbeitsrechtlich als Einzelverträge oder in Kombination mit einem Rahmenvertrag zulässig (vgl , BAGE 141, 348).

Fundstelle(n):
PStR 2017 S. 6 Nr. 1
FAAAF-67778

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