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BGH Urteil v. - VIII ZR 349/96

Leitsatz

Leitsatz:

»a) Zur Unwirksamkeit einer in einem formularmäßigen Vertragshändlervertrag für die Nichterfüllung nach vertraglicher Pflichten des Vertragshändlers vereinbarten Vertragsstrafe, deren Höhe sich kontinuierlich mit jedem weiteren Kalendertag der Zuwiderhandlung um einen festen Betrag steigert, ohne da eine zeitliche oder summenmäßige Begrenzung vorgesehen ist.

b) Eine Vertragsstrafenvereinbarung in einem formularmäßigen Vertragshändlervertrag, die für die Verletzung unterschiedlicher Vertragspflichten des Händlers ein und denselben Betrag vorsieht, ohne nach Art, Gewicht und Dauer des Vertragsverstoßes zu differenzieren, ist nur wirksam, wenn der Betrag auch angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes noch angemessen ist.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
HAAAF-67572

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