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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 80/15 EFG 2016 S. 338 Nr. 4

Gesetze: AO § 174 Abs. 3, AO § 176 Abs. 2, UStG 2005 § 27 Abs. 19, UStG 2005 § 13b, GG Art. 20 Abs. 3

Inlandsregelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen - § 27 Abs. 19 UStG ist verfassungsgemäß

Leitsatz

  1. § 27 Abs. 19 UStG stellt als Übergangsvorschrift eine Sonderregelung zu § 174 Abs. 3 AO zur Änderung bestandskräftiger indes noch nicht festsetzungsverjährter Besteuerungszeiträume dar.

  2. § 27 Abs. 19 UStG entspricht verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Regelung begründet keine echte sondern lediglich eine sog. unechte Rückwirkung.

  3. Die Änderungssperre des § 176 Abs. 2 AO steht der Änderung nach § 27 Abs. 19 UStG nicht entgegen.

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 213 Nr. 4
DB 2016 S. 11 Nr. 3
EFG 2016 S. 338 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2016 S. 243
EAAAF-67440

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