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BFH 16.09.2015 IX R 12/14, BBK 5/2016 S. 208

Steuerrecht | Aufteilung eines Immobilienkaufpreises

Die in einem Grundstückskaufvertrag vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude und auf den Grund und Boden ist steuerlich grundsätzlich zu akzeptieren.

Dies gilt aber nicht, wenn die Aufteilung nur zum Schein erfolgt ist oder einen Gestaltungsmissbrauch darstellt [i]Zweifel an vertraglicher Aufteilung des Kaufpreisesoder wenn sie derart deutlich von den Verkehrswerten abweicht, dass sie wirtschaftlich nicht mehr haltbar ist.

Ein Indiz für eine Abweichung von den Verkehrswerten kann sich insbesondere daraus ergeben, dass [i]Aufteilung muss wirtschaftlich haltbar seinder sich nach der vertraglichen Aufteilung ergebende Bodenwert geringer ist als der Bodenrichtwert. Dieses Indiz kann aber durch andere Indizien entkräftet werden, die das Gebäude betreffen, z. B. durch besondere Ausstattungsmerkmale des Gebäudes, eine vorherige Renovierung oder den Wohnwert de...