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Buchführung | Hinzuschätzung beim Restaurant mit Buffet und Außerhaus-Verkauf
Bei einer formell fehlerhaften Buchführung darf das FA zwar grundsätzlich eine Hinzuschätzung nach der sog. 30/70-Methode vornehmen. Es darf also unterstellen, dass 30 % der Umsätze mit dem Verkauf von Getränken und 70 % der Umsätze mit dem Verkauf von Speisen erzielt werden.
[i]30/70-Methode gilt nicht beim Buffet oder beim Außerhaus-VerkaufDie 30/70-Methode ist aber nicht bei einem Speisenangebot in Buffetform anwendbar, weil der Buffetpreis unabhängig vom tatsächlichen Verzehr ist. Außerdem darf die 30/70-Methode nicht beim Außerhaus-Verkauf angewendet werden, weil in der Regel keine oder nur wenige Getränke beim Außerhaus-Verkauf mitverkauft werden.
[i]China-Restaurant mit mongolischem BuffetDer Streitfall betraf ein China-Restaurant mit mongolischem Buffet und einem umfangreichen Außerhaus-Verkauf (ca. 20-30 % der Umsätze). Die Betreiber des Restaurants ermitte...