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OLG Frankfurt/Main 29.05.2015 4 U 202/14, NWB 9/2016 S. 615

Berufsrecht | Haftung bei nicht fachgerechter Umsetzung steueroptimierender Kettenschenkung

Bei geplanten lebzeitigen elterlichen Zuwendungen an das eigene Kind und dessen Ehegatten ist von Beraterseite neben der Möglichkeit zweier unmittelbarer Zuwendungen stets auch die mögliche steueroptimierende Gestaltung der sog. gestuften bzw. Kettenschenkung an das Schwiegerkind aufzuzeigen und – soweit relevant und von den Beteiligten gewünscht – unter Berücksichtigung der zu ihrer steuerlichen Anerkennung erforderlichen Vorgaben in der (notariellen) Vertragsgestaltung entsprechend umzusetzen.

Anmerkung:

Die Kettenschenkung an das Schwiegerkind erfolgt zumeist nicht direkt (vgl. zu dieser Option Reymann, ZEV 2006 S. 55), sondern, um ggf. einen drohenden Schenkungsanfall zu vermeiden, über eine vollständige/teilweise unentgeltliche Weitergabe des Vermögensgegenstands...BStBl 2013 II S. 934