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Track 23 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Baukosten für die Erstellung einer Sporthalle
Erstellt eine Gemeinde eine Mehrzweckhalle und überlässt sie diese auf privatrechtlicher Grundlage gegen Entgelt an Vereine im Rahmen des Erwachsenensports, handelt sie als Unternehmer und ist zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten für die Mehrzweckhalle berechtigt. Ob das Entgelt dem Wert der Leistung entspricht, ist nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg für das Vorliegen eines Leistungsaustausches unerheblich. Über die Revision muss der BFH entscheiden.
Bei dem Verfahren zur Umsatzsteuer, das wir Ihnen nun vorstellen, geht es um den Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Erstellt eine Gemeinde eine neue Mehrzweckhalle und überlässt sie diese auf privatrechtlicher Grundlage gegen Entgelt an Vereine, handelt sie als Unternehmer. Sie ist zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten für die Sporthalle berechtigt. Ob das Entgelt dem Wert der Leistung entspricht, ist für das Vorliegen eines Leistungsaustausches unerheblich.
Im Streitfall mussten die örtlichen Vereine für die Nutzung der gemeindeeigenen Sporthalle nur ein ...