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Track 05 | Erbschaftsteuer: Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen – insbesondere Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers – stellen keine Nachlassregelungskosten oder Kosten zur Erlangung des Erwerbs i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG dar. Beratungskosten können jedoch abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG darstellen, soweit sie vom Erblasser herrühren.
Auch in eigener Sache interessant ist ein gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder . Es geht um die Erbschaftsteuer. Und zwar konkret um die Berücksichtigung von Steuerberatungskosten, die vom Erben getragen werden, aber im Zusammenhang mit der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen. Typisches Beispiel: Der Erbe übernimmt die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers.
Trägt der Erbe die Steuerberatungskosten für Angelegenheiten des Erblassers, handelt es sich zwar nicht um Kosten zur Regelung des Nachlasses oder zur Erlangung des Erwerbs – im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. Soweit jedoch die Steuerberatungskosten vom Erblasser herrühren – er also noch den Auftrag ...