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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 04 | Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug bei beschränkter Steuerpflicht

Für den Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen sowie für die Besteuerung der Versorgungsleistungen beim Empfänger hat das BMF im Hinblick auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache „Grünewald” eine Übergangsregelung verkündet, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 50 Abs. 1 EStG gelten soll.

Es verstößt gegen Unionsrecht, dass beschränkt Steuerpflichtige private Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen können. – Das hatte der Europäische Gerichtshof Anfang 2015 entschieden. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium mit einer Übergangsregelung reagiert, die bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten soll.

Der EuGH hatte vor gut einem Jahr seine bisherige Spruchpraxis bestätigt. Die Luxemburger Richter halten es für unvereinbar mit der EU-Kapitalverkehrsfreiheit, dass bei beschränkter Steuerpflicht Versorgungsleistungen nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind, die als Gegenleistung erbracht werden für im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragenes Vermögen.

Für den Abzug von Versorgungsleistungen a...