Unzulässigkeit der Klage bei Anfechtung eines Nullbescheids
auch wenn das negative zu versteuernde Einkommen nach einer BP geringer ausfällt
Leitsatz
1. Das Klageverfahren wird bei Anfechtung eines Nullbescheides nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen,
da die Insolvenzmasse vom Ausgang des Verfahrens nicht betroffen wird.
2. Die Klage gegen einen Nullbescheid ist unzulässig, da die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf einen geringeren Betrag
als null Euro nicht möglich ist.
3. Allgemeine Erwägungen im Hinblick auf mögliche andere Verfahren reichen nicht aus, um eine Rechtsverletzung geltend zu
machen.
4. Der Körperschaftsteuerbescheid hat keine Bindungswirkung für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1467 Nr. 17 EAAAF-67025
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