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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 2871/09 EFG 2016 S. 523 Nr. 7

Gesetze: AO § 153, AO § 169, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Festsetzungsverjährung gegenüber dem Rechtsnachfolger bei Steuerhinterziehung

Leitsatz

Die durch Verletzung von § 153 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO eingetretene Steuerhinterziehung eines Gesamtrechtsnachfolgers und Gesamtschuldners hat zur Folge, dass die auf zehn Jahre verlängerte Festsetzungsfrist auch hinsichtlich des zweiten Gesamtschuldners anzuwenden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 133 Nr. 5
DStR 2016 S. 8 Nr. 34
DStRE 2016 S. 1256 Nr. 20
EFG 2016 S. 523 Nr. 7
ErbBstg 2016 S. 167 Nr. 7
ErbStB 2016 S. 104 Nr. 4
PStR 2016 S. 112 Nr. 5
GAAAF-67007

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