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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 2871/09 EFG 2016 S. 523 Nr. 7

Gesetze: AO § 153, AO § 169, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Festsetzungsverjährung gegenüber dem Rechtsnachfolger bei Steuerhinterziehung

Leitsatz

Die durch Verletzung von § 153 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO eingetretene Steuerhinterziehung eines Gesamtrechtsnachfolgers und Gesamtschuldners hat zur Folge, dass die auf zehn Jahre verlängerte Festsetzungsfrist auch hinsichtlich des zweiten Gesamtschuldners anzuwenden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 133 Nr. 5
DStR 2016 S. 8 Nr. 34
DStRE 2016 S. 1256 Nr. 20
EFG 2016 S. 523 Nr. 7
ErbBstg 2016 S. 167 Nr. 7
ErbStB 2016 S. 104 Nr. 4
PStR 2016 S. 112 Nr. 5
GAAAF-67007

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