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BFH  - I R 92/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 50d Abs 10

Rechtsfrage

Wird der Finanzierungszusammenhang von Gesellschafterdarlehen dadurch gelöst, dass der Mitunternehmer seine Beteiligung in eine andere Personengesellschaft einbringt? Sind die Refinanzierungsaufwendungen des nunmehr nur noch mittelbar beteiligten Gesellschafters weiterhin Sonderbetriebsausgaben bei der Untergesellschaft, oder sind sie im Rahmen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei der Obergesellschaft zu berücksichtigen? Sind hinsichtlich der Refinanzierungsdarlehen die allgemeinen Grundsätze bzw. die Zuordnungsmaßstäbe nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar, wenn keine Vergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG 2002 bezogen wurden und damit § 50d Abs. 10 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2009 nicht zur Anwendung käme?

Doppelbesteuerungsabkommen; Einbringung; Finanzierung; Gesellschafterdarlehen; Mittelbare Beteiligung; Personengesellschaft; Sonderbetriebsvermögen

Fundstelle(n):
VAAAF-66980

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