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BFH  - I R 66/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 2a Abs 2 S 1, EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 32b Abs 1 S 2 Nr 2, DBA Niederlande Art 5 Abs 1, DBA Niederlande Art 9, DBA Niederlande Art 20 Abs 2

Rechtsfrage

Wie weit reicht die seit dem Jahr 2008 geltende Ausnahme vom Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus EU-Betriebsstätten? - Sind in den Niederlanden bezogene Einkünfte als beratender Belastingadviseur nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 2009 vom Progressionsvorbehalt auszunehmen?

Belastingadviseur; Doppelbesteuerung; Niederlande; Progressionsvorbehalt

Fundstelle(n):
QAAAF-66973

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