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StuB 4/2016 S. 164

Restschuldbefreiung und Gläubigeranfechtung

Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat und die Anfechtung Rechtshandlungen betrifft, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind ( NWB BAAAF-17713).

Praxishinweise

Die Entscheidung entspricht den Vorgaben des Anfechtungsgesetzes. Dieses enthält keine Einschränkung, wonach eine Gläubigeranfechtung ausscheidet, wenn der Schuldner ein Insolvenzverfahren durchlaufen hat und dieses Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Ebenso wenig ist eine Gläubigeranfechtung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Schuldner als Ergebnis eines Insolvenzverfahrens von seinen am Ende des Insolvenzverfahrens...