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Anwendung der Grundsätze zur Überversorgung
Die Grundsätze des BFH zur Überversorgung (§ 6a EStG) sind gem. rkr. NWB FAAAE-98088 (EFG 2015 S. 1563) – auch bei der Zusage von Festbeträgen – weiterhin anzuwenden (gegen NWB MAAAE-82651; Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG).