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Anschaffungspreisminderungen: Konkrete Regelungen
Seit 2016 gilt, dass Minderungen des Anschaffungspreises nur von den An-schaffungskosten eines Vermögensgegenstands absetzbar sind, wenn sie diesem einzeln zuzuordnen sind. Ist das nicht möglich, müssen Anschaffungspreisminderungen ertragswirksam in den Umsatzerlösen erfasst werden.