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NWB BB 3/2016 S. 71

Vertretung von Steuerberatern in Beitragsstreitigkeiten

In Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge können Mandanten durch ihren Steuerberater vertreten werden. Umstritten war, ob ein Steuerberater Widersprüche gegen Fremdenverkehrsbeitragsbescheide erheben darf. Während das VG Regensburg und der VGH München eine solche Berechtigung zur Erhebung der Widersprüche für unzulässig hielten, hat nun das BVerwG entschieden, dass der Steuerberater berechtigt sei, seinen Mandanten auch in Rechtsstreitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge zu vertreten.

Gemäß § 67 VwGO dürfen Steuerberater „in Abgabenangelegenheiten“ die Mandanten als Bevollmächtigte vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten vertreten. Zu diesen Abgabenangelegenheiten gehören nicht nur landesrechtliche Steuern, sondern auch kommunale Gebühren und Beiträge.

Das Berufsbild des Steuerberater...