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Antrag Rückabwicklung § 13b UStG für Bauträger
Sämtliche Muster für Rückabwicklung von zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer;
Achtung Fristablauf!
Sofern die
Umsatzsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2011 im Jahr 2012
eingereicht wurde, muss der Änderungsantrag
spätestens bis zum dem Finanzamt zugehen, weil
sonst wegen des Eintritts der Festsetzungsverjährung eine Änderung der
Veranlagung nicht mehr möglich ist.
Die Finanzverwaltung hatte ab dem Jahr 2011 Bauträgerunternehmen in die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) einbezogen. Der (BStBl. II 2014, Nr. 3 S. 128 ff.) diese Verwaltungsauffassung verworfen. Mit (BStBl. I 2014, Nr. 3 S. 233 ff.) und (BStBl. I 2014 S. 823 ff.) hat die Verwaltung auf dieses Urteil reagiert und sich in vollem Umfang der Rechtsprechung angeschlossen.
Damit besteht nun für betroffene Unternehmen die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückabwicklung der zu Unrecht nach § 13b UStG abgeführten Umsatzsteuer zu stellen. Mit (BStBl. I 2014 S. 173 ff.) hat die Finanzverwaltung dargelegt, wie die Rückabwicklung im einzelnen erfolgen soll:
Der Bauträger beantragt bei seinem Finanzamt die Erstattung d...