KStR R 26 (Zu
§ 26
KStG)
Zu
§ 26
KStG
R 26 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
Einführung(1) 1Die
Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015
(KStR 2015)
behandeln Anwendungs- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine
einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuerrechts durch die Behörden der
Finanzverwaltung sicherzustellen. 2Sie geben außerdem
zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden
soll.(2) Die
Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015
gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom VZ 2015 an.(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
stehen, sind nicht mehr anzuwenden.(4) Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.