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BGH 17.12.2015 IX ZR 143/13, NWB 7/2016 S. 473

Insolvenzrecht | Vergleich zwischen Gesellschafter und Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen. Ein solcher Vergleich kommt den betroffenen Gesellschaftern auch zugute, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist. Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst – so der BGH – sämtliche Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft angemeldet haben, selbst wenn die Insolvenzforderungen vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten und die Widersprüche nicht beseitigt worden sind. Der von einem [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Gesellschaftsgläubiger gegen die persönlich haftenden Gesellschafter eingeleitete Rechtsstreit wird kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über da...