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Einkommensteuer | Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gem. § 6 InvStG mit dem Unionsrecht
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. (2) Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gem. §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentvermögens gem. § 5 Abs. 1 InvStG nachzuweisen (entgegen BStBl 2015 I S. 610).
Gegenstand des Urteils sind im Jahr 2004 erzielte Erträge aus „intransparenten“ US-amerikanischen Investmentfonds, die ihre Veröffentlichungspflichten nach § 5 InvStG nicht erfüllt haben. Das Finanzamt hat die Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG vorgenommen. Der BFH hat de...