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FG Schleswig-Holstein 12.10.2015 2 V 95/15, NWB 7/2016 S. 470

Abgabenordnung | Verpflichtung eines Steuerberaters zur Datenüberlassung bei gekündigtem Mandat

Mit Beschluss vom hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Steuerberater auch dann zur Überlassung eines Datensticks mit der Buchführung seines (ehemaligen) Mandanten an die Finanzverwaltung bzw. alternativ zur Freigabe der Daten bei der DATEV eG verpflichtet ist, wenn er gegenüber dem (ehemaligen) Mandanten Zurückbehaltungsrechte aus § 66 StBerG bzw. § 273 BGB geltend macht.

Anmerkung:

Die Antragstellerin ist eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die von einem Steuerpflichtigen mit seiner steuerlichen Vertretung beauftragt worden war. Letzterer war buchführungspflichtig und ermittelte seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Für die Jahre 2010 bis 2012 hatte die Antragstellerin die Steuererklärungen...