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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 2575/15

Gesetze: SGB V § 47

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Berechnung des Krankengeldes bei Arbeitnehmern ist nur der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegende abgerechnete, mindestens vier Wochen umfassende Abrechnungszeitraum maßgeblich. Ein Rückgriff auf einen früheren Abrechnungszeitraum, in dem höheres Arbeitsentgelt erzielt worden ist, scheidet auch unter dem Gesichtspunkt einer - im Gesetz nicht vorgesehenen - Härtefallregelung aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAF-66141

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