EStR R 18. (Zu
  § 4
  EStG)
Zu
  § 4
  EStG
R 18. Betriebseinnahmen und -ausgaben
Einführung(1) Die
		Einkommensteuer-Richtlinien1999 sind Weisungen an die Finanzbehörden
		zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung
		unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.(2) Die
		Einkommensteuer-Richtlinien
		1999 sind für die Veranlagung zur Einkommensteuer ab
		dem Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden.(3) Anordnungen, die mit den
		nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr
		anzuwenden.(4) Diesen Richtlinien liegt, soweit
		im einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das
		Einkommensteuergesetz
		1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom
		16. 4. 1997 (BGBl. I S. 821), zuletzt
		geändert durch
		Artikel 10 des Gesetzes zur
		Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom
		24. 3. 1999 (BGBl. I S. 388) und durch
		Artikel 1 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom
		24. 3. 1999 (BGBl. I
		  S. 402) zugrunde.