ErbStH H 191 (2)
(Zu
§ 149
BewG)
Zu
§ 149
BewG
H 191 (2)
Abrundung und Nachweis eines niedrigeren gemeinen
Werts
Dieser Erlass gibt ergänzende
Hinweise zu den
Erbschaftsteuer-Richtlinien
2003 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der
höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum
Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet.
Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der
Erbschaftsteuer-Richtlinien.
Dieser Erlass ist auf alle
Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2002
entstanden ist oder entsteht. Er gilt auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer
vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist, soweit er geänderte Vorschriften des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des
Bewertungsgesetzes betrifft,
die vor dem 1. Januar 2003 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die
mit diesem Erlass im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.