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Doppelbesteuerung; | Gewinnausschüttung 2002 der Aventis S. A.
Im Hinblick auf die erhebliche Zahl von deutschen Aktionären der Aventis S. A. wurde im Interesse aller Verfahrensbeteiligten in Abstimmung mit der Gesellschaft und der französischen Verwaltung in den vergangenen Jahren ein ,,vereinfachtes Verfahren'' zur Inanspruchnahme der im DBA-Frankreich vorgesehenen Vergünstigungen eingeführt, das als Sammel-Verfahren abgewickelt wird. Auf Antrag der Aventis S. A. ist auch für die Ausschüttungen im Frühsommer 2002 ein vereinfachtes ,,Verfahren 2002'' angewandt worden. Dabei geht es nur noch um die Ermäßigung der französischen KESt von 25 v. H. auf 15 v. H., da die französische Steuergutschrift für Ausschüttungen ab nicht mehr zur Verfügung steht ().