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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 456/14 EFG 2016 S. 345 Nr. 5

Gesetze: EStG § 32b, EStG § 32d, AO § 90 Abs. 1, AO § 90 Abs. 2, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2

Schätzung ausländischer Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt: Indizienbeweis und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Leitsatz

1. Die dem Steuerpflichtigen in § 90 Abs. 2 AO allgemein auferlegte erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten führt nicht zu einer Umkehrung der Feststellungslast mit der Folge, dass der Steuerpflichtige das Nichtvorhandensein einer bei einer ausländischen Bank unterhaltenen Kapitalanlage nachweisen muss.

2. Es spricht zwar eine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass hohe Geldbeträge, wenn sie nicht alsbald benötigt werden, Zins und Ertrag bringend angelegt werden. Die Abhebung hoher Bargeldbeträge allein begründet aber noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts für den Ansatz von Kapitaleinkünften. Hinzukommen müssen vielmehr weitere Indizien, die es nahe legen davon auszugehen, dass derartige Beträge tatsächlich zinsbringend angelegt worden sind, wie beispielsweise eine Verletzung der Mitwirkungspflicht gem. § 90 Abs. 1 AO.

3. Die Mitwirkungspflicht gem. § 90 Abs. 1 AO begründet keine Verpflichtung zum Nachweis der Verwendung des privaten Barvermögens oder zur Aufbewahrung entsprechender Unterlagen über Jahre hinweg. Der Steuerpflichtige hat lediglich die ihm möglichen Angaben zu machen und noch vorhandene Unterlagen vorzulegen.

4. Zum Indizienbeweis und zu den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Verdacht auf nicht erklärte ausländische Kapitaleinkünfte im Einzelnen.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 345 Nr. 5
ErbStB 2016 S. 106 Nr. 4
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2016 S. 234
PStR 2016 S. 267 Nr. 10
ZAAAF-49597

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