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FG München Urteil v. - 1 K 1959/13

Gesetze: AO § 367 Abs. 2, AO § 129

Verbösernde Änderung des Steuerbescheides während des Einspruchsverfahrens

Leitsatz

Während eines laufenden Einspruchsverfahrens darf das Finanzamt nach Hinweis auf diese Möglichkeit einen verbösernden Steuerbescheid erlassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAF-49561

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