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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1311/14

Gesetze: AO § 10, AO § 18 Abs. 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, AO § 125 Abs. 1, AO § 5, AO § 164

Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

fehlerhafter Schätzungsbescheid ist i. d. R. nicht nichtig

kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Aufnahme eines Vorbehalts

Leitsatz

1. Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist der Ort der kaufmännischen Leitung, an dem die Tagesgeschäfte erledigt werden.

2. Bei Schätzungen führen selbst mehrere, auch grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen i. d. R. nicht zur Nichtigkeit des Bescheides, auch nicht bei einem weit überhöhten Schätzungsergebnis, es sei denn, die Schätzung ist objektiv willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

3. Der Steuerpflichtige hat weder einen Anspruch auf eine Vorbehaltsfestsetzung noch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Aufnahme eines Vorbehalts der Nachprüfung in einen Schätzungsbescheid.

Fundstelle(n):
WAAAF-49546

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