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FG Münster Urteil v. - 13 K 1232/12

Gesetze: AO § 69AO § 191DBA Österreich Art 4 DBA Österreich Art 23 AO § 34

Steuerhaftung

GF-Haftung einer österreichischen GmbH nach Durchführung eines zwischenstaatlichen Verständigungsverfahrens

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH begeht keine Pflichtverletzung i. S. des § 69 AO aus der mangelnden Vorhaltung von Rücklagen zur Erfüllung deutscher Steuerverbindlichkeiten, wenn sich erst nach Durchführung eines zwischenstaatlichen Verständigungsverfahrens mit der Folge einer Doppelbesteuerung herausstellt, dass sich die Geschäftsleitung der GmbH in Deutschland befand.

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2016 S. 234
HAAAF-49538

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