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IWB 3/2016 S. 85

Österreich | Änderungen zum Mai 2016

[i]Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Margenbesteuerung bei ReiseveranstalternEbenso wie der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen wird der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Veranstaltungen kultureller Art (z. B. Theater- und Musikaufführungen) nicht bereits am 1. 1. 2016, sondern erst zum 1. Mai dieses Jahres von 10 % auf 13 % angehoben. Für vor dem 1. 9. 2015 geleistete Anzahlungen können Ausnahmen gelten. Waren bislang Reiseleistungen an Unternehmer, die diese Leistungen für ihr Unternehmen bezogen, von der Margenbesteuerung (entsprechend § 25 UStG in Deutschland) ausgenommen, sollen ab dem 1. 5. 2016 von der Margenbesteuerung auch Umsätze zwischen Reiseveranstaltern und Reisebüros erfasst sein, wenn der Empfänger der Reiseleistung am Ende der Leistungskette diese nicht für sein Unternehmen in Anspruch nimmt.

Martin Diemer